Infinitus printer at the Big Image production facility at Potsdam by Berlin
Big Image Systems (DE) - Über uns - AGB & Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Big Image Systems Deutschland GmbH

Stand 2024

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind automatisch Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Die Geltung und Einbeziehung anderer Vertragsbedingungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. AGB des Kunden sind für uns auch dann nicht verpflichtend, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

I. Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend

II. Ausführungsunterlagen

1. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen wir davon aus, dass unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführungen des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendigen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

2. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird Gewöhnlicherweise mit der Warenlieferung vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur , sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

III. Fristen, Verzug

1. Vertragstermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Vertragstermin der Schriftform. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der Vertragstermin erneut zu vereinbaren.

2. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen (Streik, Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen etc. ) tritt Verzug nicht ein.

3. So lange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, insbesondere die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, tritt Verzug für vorher vereinbarte Vertragstermine nicht ein.

4. Sofern es nicht durch die Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

5. Den Ersatz von Verzugsschäden kann der Kunde nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für eine verspätete Lieferung oder eine andere Leistungspflicht zur Last fallen. Das gilt auch für Teilleistungen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise sind Nettopreise und gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, einseitig die Mehrkosten gemäß der am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise zu berechnen.

2. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wir haben das Recht, mit Übersendung der Auftragsbestätigung eine angemessene Anzahlung bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Mehrkosten für besondere Versandarten (Eilboten, Botendienste, Expressgut und Luftfrachtversand) werden nur auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten veranlasst.

3. Erstkunden zahlen netto ohne Abzug vor / bei Auslieferung.

4. Soweit in unseren Rechnungen nach dem Kalender bestimmte Zahlungsziele bestimmt sind, kommt der Kunde mit Ablauf des Tages, der dem Zahlungsziel folgt, in Verzug. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers sind Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des kaufmännischen Kunden sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.

5. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde und sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nur, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Die Zahlungspflicht des Kunden erlischt auch nicht, soweit der Vertragsgegenstand aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht ausgeliefert werden konnte.

V. Gefahrübergang

1. Wird der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als seinen Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen.

2. Ist der Vertragsgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen die der Kunde zu vertreten hatte, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufender Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

2. Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Vertragsgegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, unsere Vertragsgegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Veräußerung des Vertragsgegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Im Falle berechtigter Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere sich nicht im Zahlungsverzug befindet. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes liegt, sofern nicht die §§ 491, 503, 505 BGB Anwendung finden, kein Rückritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

5. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

VII. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit des Vertragsgegenstandes unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Fehler innerhalb einer Woche anzuzeigen.

2. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.

3. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung – die auch durch Austausch von Teillieferungen erfolgen kann – oder Ersatzlieferungen während der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten bei Verbrauchern und 12 Monaten bei Unternehmern. Gelingt es uns nicht, einen Mangel innerhalb einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist durch Nachbesserung oder wahlweise durch Ersatzleistungen zu beseitigen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Auflösung des Vertrages oder die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen oder einen Schadensersatzanspruch in Bezug auf die mangelhafte Leistung oder den mangelhaften Teil der Leistung geltend machen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

5. Mehraufwendungen werden von der Gewährleistung ebenso wenig umfasst wie die Beseitigung von Mängeln, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von uns durchgeführten Änderungen oder Anbauten entstehen. Für Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückgehen, übernehmen wir keine Gewähr.

6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Geringfügige Abweichungen bei flexiblen Materialien (Witterungseinflüsse und Produktionstechnische Gründe) bleiben vorbehalten und stellen keinen Fehler dar. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 4 % des Vertragsgegenstandes können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VIII. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Einer Pflichtverletzung von uns steht die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Haben wir die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel an der Ware geht.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

2. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrages einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Impressum

Big Image Systems Deutschland GmbH

Wetzlarer Straße 46
14482 Potsdam
Telefon: +49 (0) 331 288 384 00
Telefax: +49 (0) 331 288 384 99
E-Mail: info@bigimage.de
Internet: www.bigimagesystems.com

Sitz: Potsdam
Amtsgericht Potsdam
HRB 20012 P

Geschäftsführer: Werner Schäfer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 159 3384 40

Inhaltlicher Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Werner Schäfer

Urheberrecht: Big Image Systems Deutschland GmbH ist Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte am Inhalt dieser Webseite.

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